Beurkundung einer Schenkung der Eheleute Wasmud und Lucgarde von Bobard an das Kloster Eberbach im Jahre 1230:  | © Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Urkundliche Ersterwähnung

Im Rahmen ihrer Recherchen zu der 1999 veröffentlichten Chronik
"St. Margaretha Filsen - Eine Pfarrgemeinde am Rhein"
stießen die Autoren Pfarrer Lothar Streitenberger, Günter Runkel und
Alfred Neckenich auf die dargestellten
ersten urkundlichen Erwähnungen des Dorfes Filsen.

 

Beurkundung einer Schenkung der Eheleute Wasmud und Lucgarde von Bobard an das Kloster Eberbach im Jahre 1230:  | © Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Die nach heutiger Einschätzung erste urkundliche Erwähnung des Dorfes „VILZE“ finden wir in der abgebildeten Beurkundung einer Schenkung der Eheleute Wasmud und Lucgarde von Bobard an das Kloster Eberbach im Jahre 1230:


„Das Kloster Eberbach beurkundet, das Herr Wasmud und desen Frau Lucgarde von Bobard, welche es in seine Fraternität aufgenommen, ihm das Haus neben dem Birnbaum zu Bobard und verschiedene Weinberge, unter Vobehalt der halben Crescenz auf ihre Lebenszeit geschenkt haben. Die Weinberge sind gelegen jenseits des Rheins gegenüber den Mühlen, ferner im „Gugherbac“ in „Vesse“ und daselbst im „Kesselheimere“, „zu den (zen) Luchere“, in „Langhevagge“, „of der Muree“ und „Liring“; sowie diesseits des Rheins „zum (zen) Calcovene“, „ze Grendingen“, „en der Flagte“, „ze Nuenrode auf dem Wege nach VILZE“, „unterhalb der Mühle im Bertingestelle und zu Drectenshusen“.

(ROSSEL, Eberbacher Urkundenbuch 162, Mittelrheinische Regesten II, Nr. 1963)


“ 17. März 1255"

Die Bürgerschaft zu Boppard beurkundet die Schenkung des Friedrich von Filzen, Bürgers daselbst, und seiner Hausfrau Bertha von Häusern und Wingerten zu Boppard an die Abtei Marienberg.

Urkundentext:

"Alle Bürger von Boppard:
Wir wollen, dass allen usw. bekannt ist, dass Friedrich von Vilzene , ein Bürger Boppards, zusammen mit seiner Ehefrau Bertha, durch göttliche Milde inspiriert, wegen der Ehrfurcht und der Ehre vor der heiligen Mutter Gottes und Jungfrau  Maria und für das ewige Heil ihrer Seelen das Haus außerhalb der Mauern der Stadt, trotzdem der Mauer benachbart, für das in so langandauernden Zeiten vorher, wie jetzt in der Gegenwart der Kirche der Abtei "Mariens auf dem Berge" in den einzelnen Jahren drei "Kölner Solide"   als Zins gezahlt wurden, und ein anderes Haus, das ebendieser Friedrich und Bertha oberhalb des Gebietes rückwärts des Hauses der genannten Kirche erbauten, das ebendiese bewohnen und von wo auch in den einzelnen Jahre drei Solidi der vorhergenannten Kirche gezahlt wurden, mit gleicher Hand, einmütiger Übereinstimmung und gutem Willen der erwähnten Kirche vermachen und sie nach dem Tode beider frei und ohne Widerspruch irgendwelcher ihrer Erben auf Ewig zu besitzen seien.

Wenn aber, was nicht geschehen soll. so weil sie kein Heilmittel finden können, dass es nötig ist die zu verkaufen, oder einen Überlebenden, während der andere verstorben ist, werden sie die vorgenannten Häuser, zuerst dem oben genannten Kloster zu gewähren und für ebendiese Denare und nicht für mehr, so wie sie selbst sie zuerst gekauft haben, geben.

Außerdem vermachte Bertha selbst den Besitz eines Weinberges ihres früheren Ehemannes und seiner Eltern, gelegen nahe St. Martin, am oberen Teil des Weges ebendort, den sie mit vollem Recht besaß durch das Heilmittel freiwillig der oft genannten Kirche _ die Nutznießung des Weinberges selbst behält sie sich zu ihrer Lebzeit selbst trotzdem vor - von dem nichts zun ihrem späteren Ehemann Friedrich gehört, wenn nicht die oft genannte Klostergemeinschaft aus eigenem Gutdünken aus diesem Weinberg ihm selbst einen Gefallen machen will.

Folglich, damit nicht die von uns gebilligte Bestätigung von der Unrechtschaffenheit irgendeines erstarkt, dass einNachfolger benachteiligt wird, ihre Erben haben nichts an Recht im Vorher gesagt, befahlen wir, dass die vorliegende Urkunde der kaiserlichen Stadt Boppard und der Kirche Mariens am Berg ebendort zum Anspruch  beider Teile mit Petschaft bekräftigt wird. Dies wurde betrieben im eintausendzweihundertfünfundfünzigsten Jahr der Fleischwerdung des Herrn am Namenstag der Jungfrau Gertrud." 


aus:     Mittelrheinisches Urkundenbuch, Seite 930, Nr. 1281


 eine Originalhandschrift vom 6. Februar 1276 mit der ersten urkundlichen Erwähnung einer Kirche in VILZENE | © Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Die Abbildung zeigt eine Originalhandschrift vom 6. Februar 1276 mit der ersten urkundlichen Erwähnung einer Kirche in VILZENE

Schultheiß, Ritter, Schöffen und alle Bopparder Bürger:
Das ihnen bekannt sei, dass Henricus, genannt Schrimp und Hedwigis, seine rechtmäßige Ehefrau, weil sie ohne Nachkommen sind, zum Heil ihrer Seelen vor uns der Kriche der Heiligen Gottes Mutter Maria in Eberbach und dem dortigen Konvent ihr Haus und Liegenschaften bei Niederspurch von Bopardie, in dem sie wohnen, übertragen.

Ebenfalls übertragen sie dem Kloster Eberbach bei VILZENE in Campo den Teil eines Weinberges, genannt Langestucke, von dem gezahlt werden muss jährlich der Kapelle des Heiligen Gallus in VILZENE vier Pfund Lampenöl.

Diese Zeugen dieser Urkunde sind:

Henricus Heinrich de Judeis, Ritter,
Schultheiß von Boppard Reinboldus Senior de Sterrenberch, Ritter
Eberhardus , Ritter
Heinrich von Rense, Hausmann
Und viele andere Ritter und Schöffen.

Damit dieser Vertrag nicht verletzt werden kann haben wir befohlen, ihn mit dem Siegel der Reichsstadt Boppard zu siegeln.

Geschehen zu Boppard und geschrieben durch die Hand Wilhelms, des Bopparder Notars im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1276, Am Tag nach der Heiligen Jungfrau Agathe



(ROSSEL, Eberbacher Urkundenbuch 446, Handbuch des Bistums Limburg, 1956)

 

Im „Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz V“ findet sich nachfolgender Hinweis:


1283, August 15,

Die Gemeinde Oysterspeie ordnet ihr Verhältnis zu dem Kloster Eberbach

bezüglich gewisser Weinberge im Dynkoldirdal.

Unter den Schöffen von Osterspai, Wasumudus de VILCENE und

Conradus de VILCENE.

 

 

Einen Beleg für die frühe seelsorgerische Zugehörigkeit
der Filsener Bevölkerung zur Pfarrkirche von Boppard findet sich in

„GERMANIA SACRA - Folge 14“ für das Jahr 1319:

In dem Boppard gegenüberliegenden Filsen, das bereits 1319 als Filiale von Boppard bezeugt ist und nach einem Visitationsbericht von 1657 Filiale von Boppard mit eigenem Vikar war, übte 1603 nach dem Tod des Bopparder Kanonikers Heinrich Dreher, der dort Seelsorger war, das Kapitel von St. Martin in Worms das Besetzungsrecht aus und benannte seinen Prokurator im Bopparder Zehnthof, Nikolaus Stumm von Boppard.

© 2019 Filsen

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